KVR

Abfälle


Alle Abfälle, die in den Haushaltungen regelmässig anfallen, werden mittels gebührenpflichtigen Kehrichtsäcken wöchentlich abgeholt und entsorgt. Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Was wird mitgenommen?
Untermatratzen, Möbelstücke bis max. 150 cm Breite, Teppiche, Skis, Altpneus, etc.

Nicht mitgenommen werden:

Nicht brennbare Abfälle, wie Eisen, Keramik und Steine.

Sperrgut ist GEBÜHRENPFLICHTIG

  • Polstergruppen pro Sitz = 1 Sperrgutmarke
  • Loses Material ist zu bündeln
  • Sperrgüter dürfen das Gewicht von 50 kg nicht überschreiten
  • Sämtliche Sperrgüter sind mit Sperrgutmarken zu versehen
  • Schwerere Gegenstände werden nicht abgeführt
  • Sperrgüter max. 150 x 60 x 40 cm; größere Sperrgüter 2 Maken
Sperrgut wird mit der regulären Kehrichtabfuhr mitgenommen.


Kartonschachteln müssen gefaltet und als Bündel verschnürt sowie mit einer der Grösse des Bündels entsprechenden Marke versehen, für die Kehrichtabfuhr bereitgestellt werden.

Nicht mitgenommen werden:
Mit Abfall gefüllte Kartonschachteln oder Tragtaschen.

Teilweise werden separate Kartonsammlungen durch die Gemeinden angeboten. Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Was wird mitgenommen?
  • Schnittblumen, Balkon- und Topfpflanzen, Hecken- und Baumschnitt
  • Laub, Sträucher, Äste und Stauden, Rasenschnitt
  • allgemeine Gartenabfälle
  • Äste und Sträucher sind zu bündeln
  • Offene Gebinde dürfen nicht schwerer als 20 kg sein
Nicht mitgenommen werden:
  • Küchenabfälle
  • Mit Drähten oder Plastikschnüren gebündelte Äste und Sträucher
  • Grüngut in Plastik-, Papier- oder Düngersäcken
Zugelassene Gebinde
Bündel bis max. 150 cm Länge, max. 50 cm Durchmesser, max. 30 kg. Diverse Kleincontainertypen. Mit der Aufschrift «Grünabfall» gekennzeichnete 800-Liter-Container. Offene Gebinde wie Zainen, Säcke, Fässer mit Griff (ohne Verengung, max. 30 kg) etc.

Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Was wird mitgenommen?
Nur Eisen-, Blech- und Kupferwaren aus Haushaltungen, Fahrräder (ohne Pneus, Sattel), Ölöfen und Mopeds nur mit entleertem Tank. Eisengestelle, Drahtgeflechte und Metallgegenstände müssen von Holz, Gummi oder anderen Materialien befreit sein.

Nicht mitgenommen werden:

  • Hohlkörper wie Gasflaschen, Feuerlöscher usw. (Rückgabe an die Verkaufsstellen)
  • Kochherde, Waschmaschinen, Tumbler etc.
  • Metallteile dürfen nicht über 50 kg schwer sein und die Länge von 150 cm nicht überschreiten
  • Metallabfälle aus Gewerbe und Industrie sowie Eisenteile von mehr als 50 kg sind direkt dem Altstoffhändler zuzuführen
Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Die Christbäume werden jährlich zu Beginn des Jahres eingesammelt.

Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Was wird mitgenommen?
Ausschliesslich Zeitungen, Heftli, Illustrierte, Broschüren, Prospekte (ohne Plastikhüllen), Korrespondenzpapier, Computerlisten, Telefonbücher, Bücher (ohne Rücken), Kataloge, Briefcouverts (ohne Fenster)

Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Was wird mitgenommen?
Gut erhaltene Kleider, Wäsche, Schuhe

Sammelaktionen werden von gemeinnützigen Organisationen veranstaltet. Bitte achten Sie auf seperate Pressemitteilung.


Der Kehrichtabfuhr mitgeben oder Entsorgung durch den Fachhandel.

Kehrichtabfuhr – pro Pneu 1 Sperrgutmarke


Zurück an die Verkaufsstellen oder an die offiziellen Sammelstellen der SENS / SWICO - Recyclingbetriebe.

z.B. Küchengeräte, Staubsauger, Nähmaschinen, Kaffeemaschinen, Backöfen, Waschmaschinen, Tumbler, Büro, Telekommunikations- & EDV Geräte, Elektrische und Elektronische Werkzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Leuchten.

Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


In die Lebensmittelgeschäfte zurückbringen. Nur Flaschen mit PET-Zeichen. Ein- zelne Gemeinden bieten PET-Sammelstellen an.

Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Möglichst saubere Abfälle abgeben. Klebebänder und Etiketten müssen entfernt werden. Abgabe gegen Gebühr. Leere Säcke können beim Bauhandel gekauft werden.

Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Chemikalien, Fotochemikalien, Farben, Lacke, Kleber, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Altmedizin, Kondensat der Ölheizungen

Sonder- und Giftabfälle aus Betrieben sind direkt den regionalen Sammelstellen zuzuführen.

Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Steine, Erde, Röhren, Blumentöpfe, Flachglas

Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.


Genaue Details entnehmen Sie dem Abfallplan Ihrer Gemeinde.
 

ABFALLMANAGEMENT

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Früher oder später landet jedes Konsumprodukt im Müll. Die Schweiz verfügt im Abfallbereich über hohe Entsorgungsstandards und eine leistungsfähige Infrastruktur sowie klare gesetzliche Bestimmungen.
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RECYCLING

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Mit dem Begriff Recycling bzw. Rezyklierung wird der Vorgang bezeichnet, bei dem aus Abfall ein Sekundärrohstoff wird. Bereits in der europäischen Antike war die gesell- schaftliche Bedeutung der Müllver-wertung.
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Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal - KVR | Härdlistrasse 11 | 9453 Eichberg | T 071 777 27 59 | F 071 777 36 22
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